Neues Namensrecht seit 01. Mai 2025
Das am 1. Mai 2025 in Kraft getretene neue Namensrecht bietet mehr Freiheiten bei der Namenswahl an. Die Familien haben jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.