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Gebühren
Symbolfoto, Frauenhand mit Stempel, Aufschrift: Gebühren, Studio, Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland © picture alliance / imageBROKER | McPHOTO / Klaus Steinkamp
Die Gebühren im Bereich des Auswärtigen Amts werden grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesgebührengesetzes und der Allgemeinen Gebührenverordnung erhoben. Abweichungen hiervon sind u. a. im Konsulargesetz geregelt.
Die Gebühren und Auslagen für alle weiteren konsularischen Leistungen wie z. B. Beurkundungen, Beglaubigungen, aber auch für die Hilfe bei Notlagen von Deutschen im Ausland werden von der Botschaft auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts erhoben.
Sie können die Gebühr in bar oder mit Kreditkarte bezahlen (Visa-/Mastercard). Eine Bezahlung mittels Smartphones ist nicht möglich.
| GEBÜHREN PASS UND PERSONALAUSWEIS | |
| Reisepass ab 24 Jahre | 106,00 € |
| Reisepass unter 24 Jahre | 73,50 € |
| Zuschlag für Expressverfahren Reisepass | 32,00 € |
| Zuschlag für 48-Seiten-Pass | 22,00 € |
| Personalausweis ab 24 Jahre | 89,00 € |
| Personalausweis unter 24 Jahre | 70,60 € |
| vorläufiger Reisepass | 75,00 € |
| Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland | 57,00 € |
| Wohnortänderung | gebührenfrei |
| Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des zuständigen konsularischen Amtsbezirks | 70,00 € |
| GEBÜHREN BEURKUNDUNGEN UND BESCHEINIGUNGEN | |
| Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften unter der Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften Namenserklärung). | 85,00 € |
| Beglaubigung Unterschrift in sonstigen Angelegenheiten | 60,00 € |
| Leichenpass oder Urnenbescheinigung | 68,00 € |
| Beglaubigung einer durch die Botschaft angefertigten Kopie | 29,00 € |
| Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 36,00 € |
| Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 75,00 € |
| Lebensbescheinigung | gebührenfrei |