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Gebühren

Symbolfoto, Frauenhand mit Stempel, Aufschrift: Gebühren, Studio...

Symbolfoto, Frauenhand mit Stempel, Aufschrift: Gebühren, Studio, Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland © picture alliance / imageBROKER | McPHOTO / Klaus Steinkamp

Artikel

Die Gebühren im Bereich des Auswärtigen Amts werden grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesgebührengesetzes und der Allgemeinen Gebührenverordnung erhoben. Abweichungen hiervon sind u. a. im Konsulargesetz geregelt.

Die Gebühren und Auslagen für alle weiteren konsularischen Leistungen wie z. B. Beurkundungen, Beglaubigungen, aber auch für die Hilfe bei Notlagen von Deutschen im Ausland werden von der Botschaft auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts erhoben.

Sie können die Gebühr in bar oder mit Kreditkarte bezahlen (Visa-/Mastercard). Eine Bezahlung mittels Smartphones ist nicht möglich.

GEBÜHREN PASS UND PERSONALAUSWEIS
Reisepass ab 24 Jahre

106,00 €

Reisepass unter 24 Jahre

73,50 €

Zuschlag für Expressverfahren Reisepass

32,00 €

Zuschlag für 48-Seiten-Pass

22,00 €

Personalausweis ab 24 Jahre

89,00 €

Personalausweis unter 24 Jahre

70,60 €

vorläufiger Reisepass

75,00 €

Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland

57,00 €

Wohnortänderunggebührenfrei
Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des zuständigen konsularischen Amtsbezirks

70,00 €

GEBÜHREN BEURKUNDUNGEN UND BESCHEINIGUNGEN
Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften unter der Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften Namenserklärung).

85,00 €

Beglaubigung Unterschrift in sonstigen Angelegenheiten

60,00 €

Leichenpass oder Urnenbescheinigung

68,00 €

Beglaubigung einer durch die Botschaft angefertigten Kopie

29,00 €

Konsularische Bescheinigung mit Vorlage

36,00 €

Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage

75,00 €

Lebensbescheinigunggebührenfrei
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