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Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage)
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Sprachkurse im Sinne des § 16f Abs. 1 AufenthG sind ausschließlich Intensivsprachkurse. Es muss in der Regel ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden.
Allgemeine Informationen
Das vorliegende Merkblatt bezieht sich auf Sprachkurse ohne sich anschließende Ausbildung oder sich anschließendes Studium.
Sprachkurse im Sinne des § 16f Abs. 1 AufenthG sind ausschließlich Intensivsprachkurse. Es muss in der Regel ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vornherein zeitlich begrenzt sein.
Deutschkenntnisse sind im Vorfeld nicht zwingend erforderlich. Die Frage, ob Sie sich im Rahmen der im Heimatland bestehenden Möglichkeiten zumindest um die Aneignung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bemüht haben, kann jedoch bei der Prüfung der Plausibilität des angegebenen Aufenthaltszwecks eine Rolle spielen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs ist zudem die Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.
Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.
Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.
Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge.
- 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: hier
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto(45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen.
Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss eine ausreichende Gültigkeit besitzen, um nach dem Sprachkurs in Deutschland nach Estland zurückkehren zu können
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
Einladung der Sprachschulemit folgenden Angaben: Kursort, -dauer und Niveau zu Beginn
und zum Ende des Kurses sowie der Anzahl der Wochenstunden mit Bestätigung der bezahlten Kursgebühren für den kompletten Aufenthalt.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Sperrkonto mit mindestens 1.027,00 EUR/monatlich (Auszahlungslimit, 12.324,00 EUR/jährlich).
Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts
oder
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als 6 Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Sprachkurs“ sowie nachgewiesener Bonität, ausgestellt von der Ausländerbehörde in Deutschland.
Tabellarischer Lebenslauf
Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Sprachkurs und Pläne für die spätere (berufliche) Zukunft dargestellt werden.
Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR.
Wenn Sie bereits Deutschkenntnisse erworben haben - Sprachzertifikat als Nachweis, von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt.
Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.
Antragsteller unter 18 Jahren
notarielle Einverständniserklärung der Eltern
notariell beglaubigter Nachweis zur Wahrnehmung der Personensorge
Geburtsurkunde.