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Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Reisepass, Kompass u.a. Gegenstände auf einer Landkarte

Reisepass © Colourbox.com

Artikel

Allgemeine Hinweise

Biometrische Reisepässe können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten. Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Für minderjährige Passantragsteller müssen beide sorgeberechtigte Eltern vorsprechen. Kann ein Elternteil nicht persönlich vorsprechen, muss eine beglaubigte Vollmacht des anderen, sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt werden.

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die Auslandsvertretung ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung von Pässen ggf. Vorfragen zu klären sind. Diese beinhalten neben der Frage der Staatsangehörigkeit auch Fragen des Namensrechts. Dies betrifft z.B. Erstanträgen von Kindern, Neugeborene, Verheiratete. Die Vorsprache im Konsularbereich ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-System möglich. Bitte nutzen Sie dafür die korrekte Kategorie.

Fotomustertafel PDF / 1 MB

Antrag Erwachsene deutsch-englisch PDF / 135 KB

​​​​​​​ Antrag Minderjährige deutsch-englisch PDF / 147 KB

Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Personalausweis- bzw. Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung der/des Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung (mit öffentlicher Unterschriftsbeglaubigung) zum Personalausweis- bzw. Passantrag vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden benötigen beglaubigte Übersetzungen.

In Deutschland haben Passbehörden unmittelbar Zugriff auf Ihre Meldedaten. Die Botschaft im Ausland hat keinen Zugriff auf Ihre Meldedaten. Deshalb sind Sie nach §6 Abs.2 Passgesetz/ §9 Abs. 3 Personalausweisgesetz verpflichtet, die Nachweise stets selbst vorzulegen, die zur Feststellung Ihrer Person als deutscher Staatsbürger benötigt werden.

Zur Beantragung eines deutschen Personalausweises bzw. Reisepasses müssen volljährige Antragsteller folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (Formular oben)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto 35x45 mm (Fotomustertafel oben)
  • bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Abmeldebescheinigung vom letzten innerdeutschen Wohnsitz, sofern in Ihrem Pass noch nicht der estnische oder ein anderer ausländischer Wohnort eingetragen ist
  • Meldebescheinigung für Estland/Auszug aus dem Bevölkerungsregister
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, sofern Sie verheiratet sind oder waren
  • ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde bzw. Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Spätaussiedler)
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Minderjährige Personalausweis- bzw. Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:

  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular (Formular oben)
  • aktueller Reisepass / Personalausweis beider Sorgeberechtigten
  • Heiratsurkunde der Eltern, falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes waren
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) bzw. Vorlage der CIEC-Urkunde (internationale mehrsprachige lange Geburtsurkunde)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden bzw. Bescheinigungen nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Spätaussiedler) der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühren und ggf. Auslagen sind bei Antragstellung in bar (Euro) oder mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) zu entrichten.

Biometrischer Reisepass für unter 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten) 68,50 EUR

Biometrischer Reisepass für über 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten) 101,00 EUR

Vorläufiger Reisepass 70,00 EUR

Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland 52,00 EUR

Unzuständigkeitszuschlag zusätzlich zwischen 13,00 EUR und 60,00 EUR

Personalausweis für über 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 10 Jahre) 78,00 EUR

Personalausweis für unter 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 6 Jahre) 63,80 EUR

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion, Änderung der PIN, Entsperren des Personalausweises jeweils 17,00 EUR

Die Änderung des Wohnortes im Pass/auf dem Personalausweis ist kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass weitere Gebühren nach PassV und AufenthV z.B. bei der Bearbeitung von Anträgen außerhalb der Öffnungszeiten der Deutschen Botschaft Tallinn, entstehen können.


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