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Leben und Arbeiten in Estland

Wald am Ufer © Colourbox.com
Sie leben in Estland bzw. wollen sich in Estland niederlassen?
Aktuelle und umfassende Informationen für Auslandstätige finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Als Ansprechpartner in Deutschland steht Ihnen auch die Botschaft der Republik Estland in Berlin zur Verfügung.
Hier eine Übersicht relevanter Links und erste Informations- und Anlaufstellen:
Beratungservice durch International House of Estonia
Beratung durch die estnische Integrationsstiftung
Aufenthaltsrecht und Wohnsitznahme
Estnisches Polizei- und Grenzschutzamt (Police and Border Guard Board)
Migrationsberater: Tel. +372 6123500 (Mon-Fri um 8:00-14:00 Uhr CET), E-Mail: migrationadvice@politsei.ee
Arbeiten
Gesundheit und Krankenversicherung
Informationen zur Krankenversicherung in Estland auf Estnisch, Englisch und Russisch.
Informationen für in Deutschland gesetzlich versicherte Personen.
Gesundheit und tägliches Leben
Bildung
In Tallinna Saksa Gümnaasium (Deutsches Gymnasium Tallinn) kann man neben dem estnischen das deutsche Abitur erlangen.
Steuern
Estnische Steuer- und Zollbehörde
Ehegattensplitting und sonstige Befreiungen kennt das estnische Steuerrecht nicht.
Kindergeld in Deutschland: Informationen über den weiteren Bezug von Kindergeld können Sie von der für Sie zuständigen Familienkasse in Deutschland erfahren, die i. d. R. bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur angesiedelt ist.
Führungszeugnis
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden (gesetzliche Vertretung ist bei Nachweis der Vertretungsmacht zulässig), eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag per Post direkt beim Bundesamt für Justiz, Referat IV 2, 53094 Bonn oder online über dessen Webseite stellen.
Für die postalische Antragstellung müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch die Botschaft Tallinn (NB! Terminbuchung obligatorisch) oder einen Notar erfolgen. Die Gebühr beträgt 36 EUR.
Das Formular steht auf der Webseite des BfJ zur Verfügung.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des BfJ beantragt werden. Hierfür werden der elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt. Mit der eID-Karte ist dies aus technischen Gründen aktuell noch nicht möglich.
Rechtsanwälte
Merkblatt Rechtsanwälte PDF / 532 KB
Übersetzer
Die Botschaft Tallinn stellt keinen Übersetzungsservice zur Verfügung. Es werden auch keine Übersetzungen beglaubigt.
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Estland den Beruf des vereidigten Dolmetschers/Übersetzers.
Auf der Webseite des estnischen Justizministeriums finden Sie die Informationen über die vereidigten Dolmetscher/Übersetzer in Estland: https://www.just.ee/en/node/153
Gesundheit
Nähere Informationen zum estnischen Gesundheitssystem und wertvolle Hinweise finden Sie hier.
Rente
Mitteilung für Empfänger von Renten aus Deutschland
Die Bestätigung der so genannten Lebensbescheinigung (Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland), die in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Rentenversicherung angefordert wird, ist bei einer zuständigen estnischen Behörde (z. B. Rentenversicherungsträger [Sotsiaalkindlustusamet], Gemeindeverwaltung, Notar, Bank, Krankenhaus, Rotes Kreuz) einzuholen. Die Deutsche Botschaft in Tallinn wird diese Lebensbescheinigungen nur noch in Ausnahmefällen bestätigen.
Link: deutsche Rentenversicherung
KFZ und Verkehr
Führerschein
Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate – auch rosafarbene oder graue Papierführerscheine – anerkannt.
Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
Als Nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Umtausch bei Wohnsitz im Ausland
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des internationalen Führerscheines automatisch ein Umtausch Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
In Estland ist „Transpordiamet“ für die Umschreibung Ihres abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.
PKW-Zulassung in Estland
Die Anmeldung von zuletzt in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen in Estland (Zulassungsstelle = Maanteeameti liiklusregister; Abk. ARK) erfolgt nach technischer Überprüfung durch den hiesigen TÜV und meist innerhalb von fünf Werktagen nach Erledigung der Zollpapiere (nur bei Einfuhr außerhalb EU) auf Grund der Vorlage folgender Dokumente:
- Zulassungsbescheinigungen des Herkunftslandes (z. B. Fahrzeugschein, -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II u. a.)
- Nachweis über den Erwerb (z. B. Kaufvertrag)
- Nachweis über gültige Kfz-Versicherung
- Nachweis über die Bezahlung der staatlich erhobenen Gebühren
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier