Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt zur Förderung von Kulturprojekten

Artikel

Die deutsche Botschaft in Tallinn fördert jedes Jahr kulturelle Projekte und Maßnahmen in Estland im Wert von 500 EUR bis 5.000 EUR. Organisationen, Institutionen und Vereine mit Sitz in Estland sind herzlich eingeladen ihre Ideen während des ganzen Jahres mit dem Kulturreferat der Botschaft zu besprechen. Die Planung und Auswahl von Projekten für das kommende Kulturjahr erfolgt meist im Herbst davor, d.h. für das Kulturjahr 2025 erfolgt die Auswahl und Planung 2024. Projektideen werden überwiegend in diesem Zeitraum gesammelt. Die Beantragung erfolgt dann in einem zweiten Schritt.


Gute Beispiele für geförderte Projekte sind:
• Zuschuss zur Durchführung kultureller Veranstaltungen mit Deutschlandbezug;
• Auftritt und/oder Workshop deutscher Künstler bei Veranstaltungen in Estland (z.B. Literaturfestival, Urban Art Festival, Musik- und Filmfestivals, Theaterfestival);
• Preise für Gewinner und Wettbewerbe mit starkem Deutschlandbezug (z.B.
Theaterwettbewerb mit deutschen Autoren);
• Reisekosten von Künstlern zur Teilnahme an wichtigen Festivals in Deutschland;
• Gemeinsame Workshops deutscher und estnischer Partner in den Bereichen Kultur und
Kreativwirtschaft; gern auch regionalübergreifend
• Projekte im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft, die darauf abzielen Kontakte zu knüpfen und gemeinsam Projekte zu gestalten;


Wichtige Kriterien für die Auswahl und wichtige Voraussetzungen sind:
1. Es muss ein starker Deutschlandbezug gegeben sein.
2. Das Projekt muss das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen und damit über das Ereignis
hinausreichende, längerfristige Wirkungen entfalten, d.h. bspw. Netzwerke und
Kooperationen längerfristig entwickeln.
3. Der Nutzen für die Allgemeinheit muss erkennbar sein, Projekte zugunsten von
Einzelpersonen können nicht unterstützt werden.
4. Der Projektträger muss einen Eigenbeitrag leisten, ggfs. unterstützt durch lokale
Behörden und Sponsoren.
5. Das Projekt darf nicht gleichzeitig durch Mittel des Goethe-Instituts oder andere
öffentliche deutsche Stellen gefördert werden.
6. Mittel stehen nur für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung und können nicht ins
nächste Jahr übertragen werden.
7. Das Projekt darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein.


Schritt 1: Projektidee besprechen
Sie haben eine Projektidee und sind sich unsicher, ob diese gefördert werden kann? Dann sprechen Sie uns gerne an! Wir geben gerne Hinweise, Tipps und Ideen für die Umsetzung, erklären gerne den Prozess und besprechen Kooperationsmöglichkeiten.


Schritt 2: die Antragstellung:
Für die Antragstellung muss ein formeller Antrag (Formular) ausgefüllt und eingereicht werden. Er muss von zwei Projektverantwortlichen unterschrieben werden und zusammen mit einem detaillierten Finanzierungsplan im Original an das Kulturreferat der Botschaft zugesandt werden. Außerdem wird um ein Begleitschreiben gebeten, aus welchem Informationen zum Projektträger (Gründungsdatum, Hintergründe, Zielsetzung, Finanzierung), aber auch zum geplanten Projekt und den konkreten Zielen zu entnehmen sind. Die entsprechenden Antragsformulare und Beispiel eines Finanzierungsplans finden Sie auf der Website. Bei positiver Entscheidung wird zwischen Botschaft und Projektträger ein Vertrag geschlossen und die Förderung der Zuwendung auf ein Konto in Estland oder – in begründeten Ausnahmefällen – in Deutschland überwiesen. Transportkosten sind
im Finanzierungsplan anzugeben. 


Projektträger werden gebeten, bei der Antragstellung folgende Voraussetzungen zu beachten:
Der Projektträger ist verpflichtet:
1. Geeignete personelle und organisatorisch-administrative Maßnahmen zu treffen, um eine Zweckentfremdung der Zuwendung und Beeinflussung seiner Projektaktivitäten durch Korruption zu vermeiden.
2. Die Zuwendung wirtschaftlich und sparsam zu verwenden,
3. Bei Anschaffungen/Dienstleistungen im Wert von mehr als 400 EUR Angebote von drei
verschiedenen Anbietern einzuholen, von welchen das wirtschaftlichste gewählt wurden,
4. Bei der Außendarstellung auf die Förderung der Maßnahme durch die Botschaft hinzuweisen und das Logo der Botschaft zu verwenden,
5. Nach Projektende einen Nachweis über die Verwendung der Zuwendung zu fertigen und der Botschaft vorzulegen (Formular siehe Website),
6. Vor Projektbeginn, während des Projekts und nach Projektende Fotos zu übermitteln,
welche zur Bewerbung des Projekts uns zur Veröffentlichung in den sozialen Medien
geeignet sind (inkl. Genehmigung hierzu),
7. Die Anforderung der Botschaft sowie anderen Prüfungsinstitutionen Projektunterlagen
und Originalbelege vorzulegen,
8. Projektunterlagen und Originalbelege fünf Jahre aufzubewahren.

Schritt 3: die Abrechnung
Mit Schließung eines Zuwendungsvertrags verpflichtet sich der Projektträger die Durchführung des Projekts bis zum vereinbarten Datum nachzuweisen. Das dafür zu verwendende Formular finden Sie auf der Website. Sollte der Projektträger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die bewilligten Mittel wieder zurückgefordert werden.


(Stand: 12.07.2025)

nach oben