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Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Reisepass, © Colourbox.com
Allgemeine Hinweise
Europapässe (biometrische Reisepässe) können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6-8 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten. Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Für minderjährige Passantragsteller müssen beide sorgeberechtigte Eltern vorsprechen. Kann ein Elternteil nicht persönlich vorsprechen, muss eine beglaubigte Vollmacht des anderen, sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt werden.
Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die Auslandsvertretung ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung von Pässen ggf. Vorfragen zu klären sind. Diese beinhalten neben der Frage der Staatsangehörigkeit auch Fragen des Namensrechts. Dies betrifft z.B. Erstanträgen von Kindern, Neugeborene, Verheiratete. Die Vorsprache (für jegliche Angelegenheiten) im Konsularbereich ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-System möglich. Bitte nutzen Sie dafür die korrekte Kategorie.
Informationen zu Pässen und Personalausweisen
Reisepass
Europapässe (biometrische Reisepässe) können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht mehr möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten. Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Alle relevanten Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses.
Merkblatt über die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen PDF / 616 KB
Antrag Erwachsene deutsch-englisch PDF / 135 KB
Antrag Minderjährige deutsch-englisch PDF / 147 KB
Personalausweis
Seit Januar 2013 bieten viele deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Gebühren
Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 67 Euro (Grundgebühr 37 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag), unter 24 Jahren 52,80 Euro (Grundgebühr 22,80 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag).
Info
Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de dort unter Menü – Themen - Moderne Verwaltung – Pässe und Ausweise.