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Hilfe für Deutsche in Notfällen/Konsularische Hilfsfälle

Polizeiwagen in der Nacht, Stadtlichter im Hintergrund

Polizeiwagen, © Colourbox.com

Artikel

Allgemeine Hinweise

In dringenden Notfällen erreichen Sie die Botschaft außerhalb der Öffnungszeiten werktags bis 22 Uhr und an arbeitsfreien Tagen zwischen 8 Uhr und 22 Uhr über den Bereitschaftsdienst:

  • innerhalb Estlands: 5012 560
  • von Deutschland aus +372 5012 560

Zur Gewährleistung einer weitest möglichen Barriere-Freiheit für Behinderte (Gehörlose) ist der Rufbereitschaftsdienst auch per SMS erreichbar.

Polizei, Feuerwehr, Notarzt: 112

Touristenpolizei (englischsprachig 24h): 112 oder E-Mail: pohja(at)politsei.ee

Weitere Notfallnummern finden Sie hier.

Hier finden Sie auch den Verhaltenskodex und Empfehlungen zur Vorsorge des Estnisches Katastrophenamt und Krisenzentrums.

Prinzip: Hilfe zu Selbsthilfe

Die Botschaft kann und darf die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken. Sie kann aber in Notfällen aufgrund ihrer ausgeprägten Orts- und Situationskenntnis Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbst tätige Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen und Benutzung der Kreditkarten (Western Union, Moneygram, Reisebank), so dass ein großer Teil der täglich anfallenden Hilfefälle mittels einer fundierten Beratung durch Konsularbeamte geregelt werden kann.

Passverlust, Verlust weiterer Dokumente

Berufskonsularische Vertretungen, also auch die Botschaft Tallinn, ist ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Auch die Vorlage einer polizeilichen Verlustanzeige ist erforderlich, samt 2 biometrischer Passfotos.

Als Nachweis für den Passverlust wird um Vorlage einer Polizeianzeige gebeten. Entsprechende Anzeigen können aufgegeben werden bei:

  • Polizeidienststelle in der Kolde Pst. 65. Persönliche Anzeigeerstattung ist nun nur noch Montag bis Freitag von 8:00–17:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können die Betroffenen die Polizei unter der Telefonnummer 112 oder der E-Mail: pohja[at]politsei.ee kontaktieren und ihre Diebstahlanzeige abgeben.

Anders sieht es aus, wenn Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis abhandengekommen sind. Diese Dokumente können nur von den Heimatbehörden ersetzt werden.

Krankheit/Unfall

Bei Reisen nach Estland können sich EU-Staatsangehörige bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland die Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen lassen. Diese berechtigt in allen EU-Mitgliedsstaaten zur freien Notfallversorgung. Behandlungen sind jedoch nur in dem Masse gratis, wie sie es für estnische Versicherte sind. Es kann also sein, dass Sie nicht alle Behandlungen wie zuhause in Anspruch nehmen können bzw. unter Umständen dafür bezahlen müssen. Die Karte ist auch kein Ersatz für eine Reise-Krankenversicherung. Privatarztbehandlung, Rückflüge oder geplante Behandlungen sind dadurch nicht abgedeckt.

In Estland basiert die Gesundheitsversorgung auf dem Hausarzt-System (family doctor). Wenn Sie sich hier niederlassen, sollten Sie sich versichern, dass Sie durch das EHIF –Staats oder Privatversicherung abgedeckt sind. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie sich privat versichern.

Eine Liste mit den Krankenhäusern und einigen Ärzten, die dem Deutschen bzw. dem Englischen mächtig sind, finden Sie unten.

Oder einen deutschsprachigen Rechtsanwalt? Unten finden sie eine Übersicht zu möglichen Rechtsanwälten.

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Hier finden Sie relevante Unterlagen und Informationen.
Liste von Ärzten PDF / 604 KB
Liste der Anwälte PDF / 827 KB

Vermisstenfälle

Die Botschaft kann Ihnen bei der Suche nach vermissten Personen nicht direkt behilflich sein. Sollten Sie befürchten, dass der Person, die Sie vermissen, etwas zugestoßen sein könnte (Gefahr für Leib oder Leben), empfehlen wir das Aufgeben einer Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle. In vielen Bundesländern ist dies auch online möglich. Diese wird dann über Interpol an die hiesige Polizei weitergeleitet.

Im Zuge der Anzeigenaufnahme werden insbesondere eine gute Personenbeschreibung und Lichtbilder der vermissten Person benötigt. Hilfreich sind darüber hinaus alle sachdienlichen Hinweise, die Rückschlüsse auf Anlaufadressen/Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen im Ausland zulassen.

Todesfälle

Der Tod eines Menschen ist eine belastende und schwierige Situation. Dennoch ist es oft notwendig trotz der seelischen Belastung schnell Entscheidungen zu treffen, wie weiter verfahren werden soll. Möchten Sie eine Überführung im Sarg, eine Einäscherung oder soll der Verstorbene in Estland beerdigt werden? Sollte der Verstorbene versichert gewesen sein, muss die Versicherung entsprechend informiert werden. Ohne eine Versicherung muss sowohl in Deutschland als auch hier ein Bestatter beauftragt werden. Die Kosten sind vom Beauftragenden zu tragen.
Merkblatt Todesfall PDF / 728 KB

Festnahme

Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Im Ausland können Sie sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei kann Ihnen der Konsularbeamte behilflich sein. Er hat eine Rechtsanwalts-Liste (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. In diesem Zusammenhang warnt das Auswärtige Amt noch einmal eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt, in vielen Ländern drohen harte, teilweise drakonische Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei vielerorts eine spätere Begnadigung zwingend ausgeschlossen ist. In einigen Ländern ist von bestimmten Mengen an die Todesstrafe vorgeschrieben. Diese ist auch schon an westlichen Ausländern vollstreckt worden. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich. Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit Estlands besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden Estlands betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.


Link des Auswärtigen Amtes, Hilfe für Notfälle

Link des Auswärtigen Amtes, konsularische Betreuung in Haftfällen

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