Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Leben und arbeiten in Estland
Wald am Ufer © Colourbox.com
Sie leben in Estland bzw. wollen sich in Estland niederlassen?
Aktuelle und umfassende Informationen für Auslandstätige finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Als Ansprechpartner in Deutschland steht Ihnen auch die Botschaft der Republik Estland in Berlin zur Verfügung.
Hier eine Übersicht relevanter Links und erste Informations- und Anlaufstellen:
Beratungservice durch International House of Estonia
Beratung durch die estnische Integrationsstiftung
Aufenthaltsrecht und Wohnsitznahme
Estnisches Polizei- und Grenzschutzamt (Police and Border Guard Board)
Migrationsberater: Tel. +372 6123500 (Mon-Fri um 8:00-14:00 Uhr CET), E-Mail: migrationadvice@politsei.ee
Arbeiten
Gesundheit und Krankenversicherung
Informationen zur Krankenversicherung in Estland auf Estnisch, Englisch und Russisch.
Informationen für in Deutschland gesetzlich versicherte Personen.
Gesundheit und tägliches Leben
Bildung
In Tallinna Saksa Gümnaasium (Deutsches Gymnasium Tallinn) kann man neben dem estnischen das deutsche Abitur erlangen.
Steuern
Estnische Steuer- und Zollbehörde
Ehegattensplitting und sonstige Befreiungen kennt das estnische Steuerrecht nicht.
Kindergeld in Deutschland: Informationen über den weiteren Bezug von Kindergeld können Sie von der für Sie zuständigen Familienkasse in Deutschland erfahren, die i. d. R. bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur angesiedelt ist.
Rechtsanwälte
Merkblatt Rechtsanwälte PDF / 543 KB
Übersetzer
Die Botschaft Tallinn stellt keinen Übersetzungsservice zur Verfügung. Es werden auch keine Übersetzungen beglaubigt.
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Estland den Beruf des vereidigten Dolmetschers/Übersetzers.
Auf der Webseite des estnischen Justizministeriums finden Sie die Informationen über die vereidigten Dolmetscher/Übersetzer in Estland: https://www.just.ee/en/node/153
Gesundheit
Nähere Informationen zum estnischen Gesundheitssystem und wertvolle Hinweise finden Sie hier.
Rente
Lebensbescheinigung für Empfänger deutscher Renten
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben und im Ausland leben, müssen Sie gegenüber der Rentenbehörde einmal im Jahr bestätigen, dass Sie am Leben und damit weiterhin rentenberechtigt sind.
Hierfür werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung über die Anpassung Ihrer Rentenhöhe.
Nähere Informationen zur Lebensbescheinigung finden Sie auch hier.
Digitaler Lebensnachweis
Ab dem Jahr 2026 wird der digitale Lebensnachweis regulär allen betroffenen rentenberechtigten Personen angeboten. Nutzen Sie daher bitte vorrangig die Option des digitalen Lebensnachweises. Sie können den Nachweis bequem über Ihr Smartphone oder Tablet erbringen, so dass ein persönliches Erscheinen bei einer Behörde nicht erforderlich ist.
Weitere Informationen: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente hier.
Wichtiger Hinweis zu den Fristen:
Bitte beachten Sie, dass der technische Ablauf bei fehlendem Lebensnachweis vorgezogen wurde: Rentenzahlungen werden ab sofort bereits ab dem 30. Oktober eines Jahres nicht mehr ausgezahlt, sofern der Lebensnachweis nicht spätestens Mitte Oktober beim Renten Service der Deutschen Post vorliegt.
Bitte beachten Sie bei einem Wohnsitz in Estland folgende Hinweise, wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten. Sie können die Lebensbescheinigung auch bei estnischen Stellen an Ihrem Wohnort, z. B.:
estnische Rentenversicherungsträger (Sotsiaalkindlustusamet)
Gemeinde-/Stadtverwaltungen
Notare
Banken
Krankenhäuser
Rotes Kreuz
beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt die deutsche Botschaft in Tallinn aufsuchen.
Nutzen Sie bitte die Option des digitalen Lebensnachweises, da Sie dann bequem über Ihr Smartphone/Tablett den Nachweis erbringen können und bei keiner Stelle persönlich vorsprechen müssen.
Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass estnische Behörde teilweise keine Bestätigung eines deutschen Formulars vornehmen.
Wenn Sie zur Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:
- Für Ihre Vorsprache zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung benötigen Sie einen Termin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können. Bitte wählen Sie die korrekte Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“.
- Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun unter Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung (diese darf nicht älter als 48 Stunden sein).
- Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z. B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, auf einem vorgefertigten Formular, Gebühr: ca. 36,00 EUR)
Die bestätigte Lebensbescheinigung muss dann im Original an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurückgesandt werden. Die genauen Kontaktdaten der Deutsche Post AG finden Sie am Ende dieser Information.
Wenn Sie die Rentenanpassungsmitteilung und das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August erhalten haben, können Sie sich die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen oder telefonisch anfordern.
Hier gelangen Sie zum Formular: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html
Kontakt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 221 56 92-777
KFZ und Verkehr
Führerschein
Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate – auch rosafarbene oder graue Papierführerscheine – anerkannt.
Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
Als Nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Umtausch bei Wohnsitz im Ausland
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des internationalen Führerscheines automatisch ein Umtausch Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
In Estland ist „Transpordiamet“ für die Umschreibung Ihres abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.
PKW-Zulassung in Estland
Die Anmeldung von zuletzt in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen in Estland (Zulassungsstelle = Maanteeameti liiklusregister; Abk. ARK) erfolgt nach technischer Überprüfung durch den hiesigen TÜV und meist innerhalb von fünf Werktagen nach Erledigung der Zollpapiere (nur bei Einfuhr außerhalb EU) auf Grund der Vorlage folgender Dokumente:
- Zulassungsbescheinigungen des Herkunftslandes (z. B. Fahrzeugschein, -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II u. a.)
- Nachweis über den Erwerb (z. B. Kaufvertrag)
- Nachweis über gültige Kfz-Versicherung
- Nachweis über die Bezahlung der staatlich erhobenen Gebühren
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier