Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Leben und Arbeiten in Estland

Tannenwald mit Seeblick

Wald am Ufer, © Colourbox.com

Artikel

Sie leben in Estland bzw. wollen sich in Estland niederlassen?

Aktuelle und umfassende Informationen für Auslandstätige finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Als Ansprechpartner in Deutschland steht Ihnen auch die Botschaft der Republik Estland in Berlin zur Verfügung.


Hier eine Übersicht relevanter Links und erste Informations- und Anlaufstellen:

Allgemeines zu Estland

Neuankömmlinge

Beratungservice durch International House of Estonia

Beratung durch die estnische Integrationsstiftung


Aufenthaltsrecht und Wohnsitznahme

Tipps zum Umzug

Estnisches Polizei- und Grenzschutzamt (Police and Border Guard Board)

Migrationsberater: Tel. +372 6123500 (Mon-Fri um 8:00-14:00 Uhr CET), E-Mail: migrationadvice@politsei.ee


Arbeiten

Arbeiten

Arbeitsagentur


Gesundheit und Krankenversicherung

Informationen zur Krankenversicherung in Estland auf Estnisch, Englisch und Russisch.

Informationen für in Deutschland gesetzlich versicherte Personen.

Gesundheit und tägliches Leben


Bildung

Schule und Bildung in Estland

In Tallinna Saksa Gümnaasium (Deutsches Gymnasium Tallinn) kann man neben dem estnischen das deutsche Abitur erlangen.


Steuern

Estnische Steuer- und Zollbehörde

Ehegattensplitting und sonstige Befreiungen kennt das estnische Steuerrecht nicht.

Kindergeld in Deutschland: Informationen über den weiteren Bezug von Kindergeld können Sie von der für Sie zuständigen Familienkasse in Deutschland erfahren, die i. d. R. bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur angesiedelt ist.


Haftungsausschuss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Führungszeugnis

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweises bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.

Zum Online-Portal geht es hier.

Rechtsanwälte

Download:
Merkblatt Rechtsanwälte PDF / 826 KB

Übersetzer

Download:
Merkblatt Übersetzer PDF / 186 KB

Gesundheit

Nähere Informationen zum estnischen Gesundheitssystem und wertvolle Hinweise finden Sie hier.

Download

Liste von Ärzten PDF / 604 KB

Rente

Mitteilung für Empfänger von Renten aus Deutschland

Die Bestätigung der so genannten Lebensbescheinigung (Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland), die in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Rentenversicherung angefordert wird, ist bei einer zuständigen estnischen Behörde (z. B. Rentenversicherungsträger [Sotsiaalkindlustusamet], Gemeindeverwaltung, Notar, Bank, Krankenhaus, Rotes Kreuz) einzuholen. Die Deutsche Botschaft in Tallinn wird diese Lebensbescheinigungen nur noch in Ausnahmefällen bestätigen.

Link: deutsche Rentenversicherung

KFZ und Verkehr

Führerschein

Nach gegenwärtiger Gesetzeslage müssen deutsche Führerscheine nicht in estnische Führerscheine umgetauscht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie beim „Transpordiamet“.

PKW-Zulassung in Estland

Die Anmeldung von zuletzt in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen in Estland (Zulassungsstelle = Maanteeameti liiklusregister; Abk. ARK) erfolgt nach technischer Überprüfung durch den hiesigen TÜV und meist innerhalb von fünf Werktagen nach Erledigung der Zollpapiere (nur bei Einfuhr außerhalb EU) auf Grund der Vorlage folgender Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigungen des Herkunftslandes (z. B. Fahrzeugschein, -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II u. a.)
  • Nachweis über den Erwerb (z. B. Kaufvertrag)
  • Nachweis über gültige Kfz-Versicherung
  • Nachweis über die Bezahlung der staatlich erhobenen Gebühren

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier


nach oben