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Berufskraftfahrer
Aerial photo shows the busy container terminal at Nanjing Port in Nanjing City, east China's Jiangsu Province, 18 September, 2025. (Photo by Imaginechina/Sipa USA) © Sipa USA
Als Berufskraftfahrer müssen Sie über den erforderlichen EU- oder EWR-Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E oder DE verfügen und...
Allgemeine Informationen
Als Berufskraftfahrer müssen Sie:
- über den erforderlichen EU- oder EWR-Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E oder DE verfügen und
- Ihre beschleunigte EU- oder EWR-Grundqualifikation zum Führen bestimmter Fahrzeuge zur Güter- oder Personenbeförderung nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.
Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.
Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.
Fremdsprachige Unterlagen (außer Reisepass und Aufenthaltstitel) benötigten beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische.
Zusätzliche Informationen: www.make-it-in-germany.de
Erforderliche Unterlagen:
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:
1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/
- Gültiger Reisepass muss mindestens 2 freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, 45x35mm, nicht älter als 6 Monate
- Estnische Aufenthaltskarte + 1 Kopie von Vorder- und Rückseite oder D-Visum
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
- tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf
und Zusatzblatt C:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/information?volltext=zusatzblatt%20c
- Deutsche Krankenversicherung für den gesamten Visumszeitraum
- Nachweis der Unterkunft für mindestens einen Monat in Deutschland
- Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- Ggf. Nachweise über Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vorgelegten Berufsqualifikation in den letzten sieben Jahren
- Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie mindestens über ein Bruttojahresgehalt von
53.130 EUR (Stand 2025) verfügen. Alternativ müssen Sie einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können.
- Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.
Hinweise:
- Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachzuweisen z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc gGmbH, einem TestDaF-Institut oder durch andere, von ALTE zertifizierte Stellen. Englischsprachkenntnisse können durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden.
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumsantrags führen.