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Chancenkarte
Porträt multiethnischer junger Freunde, die nachts auf der Terrasse einer Bar stehen und in die Kamera lächeln © imageBROKER.com/picture alliance
Wenn Sie in Deutschland auf Grundlage einer ausländischen Hochschul- oder Berufsausbildung eine Arbeit aufnehmen wollen, können Sie zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation die sog. Chancenkarte beantragen.
Wenn Sie in Deutschland auf Grundlage einer ausländischen Hochschul- oder Berufsausbildung eine Arbeit aufnehmen wollen, können Sie zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation die sog. Chancenkarte beantragen. Sie kann zunächst für maximal ein Jahr erteilt werden mit der Möglichkeit der Verlängerung in Deutschland. Die Chancenkarte erlaubt die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/ Woche sowie die Möglichkeit der Probearbeit, die jedoch nicht den Hauptaufenthaltszweck darstellen dürfen. Allgemeine Hinweise zur Chancenkarte und ihren Voraussetzungen finden Sie unter www.make-it-in-germany.de .
Sie können eine Chancenkarte beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung sicherstellen und
einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen (s. Datenbank ANABIN bzw. Einzelanerkennung) oder
nach einem Punktesystem mindestens 6 Punkte durch Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug erlangen.
Die Visagebühr beträgt 75 EUR und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) gezahlt werden.
Erforderliche Unterlagen:
1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/
Gültiger Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, 45x35mm, nicht älter als 6 Monate
- Estnische Aufenthaltskarte + 1 Kopie von Vorder- und Rückseite oder D-Visum
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland.
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung in Höhe von 1.027€/ Monat, z.B. durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (ausgestellt durch eine Ausländerbehörde in Deutschland)
- tabellarischer Lebenslauf
- Deutsche Krankenversicherung für den gesamten Visumszeitraum
- Nachweis der Unterkunft für mindestens einen Monat
Variante 1: anerkannter Hochschulabschluss
Hochschulabschluss (ohne Notenübersicht) mit Nachweis der Anerkennung in Deutschland (s. Hinweise unten) + 1 Kopie
Variante 2: Punktesystem
Nachweis einer ausländischen Berufsqualifikation: ein AHK-Abschluss oder eine ausländische Qualifikation, bestätigt durch die ZAB (www.kmk.org; ausländische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist oder ein Hochschulabschluss, der im Erwerbsland staatlich anerkannt ist), es sei denn, es liegt ein Defizitbescheid im Rahmen eines Berufsanerkennungsverfahrens vor;
- Nachweis von Deutsch- und/oder Englischkenntnissen (s. Hinweise unten)
- Ggf. Nachweise über Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vorgelegten Berufsqualifikation in den letzten sieben Jahren
- Ggf. Nachweise über bisherige längerfristige Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren.
Allgemeine Hinweise:
Krankenversicherung: bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie sich eigenständig krankenversichern. Sie müssen dazu nachweisen, dass Ihre deutsche Krankenversicherung auch einen langfristigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne Beschränkungen der Leistungen versichert. Der Nachweis einer abgeschlossenen Versicherung ist bei Visumsbeantragung vorzulegen.
- Die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland richtet sich nach der Datenbank ANABIN (www.anabin.kmk.org). Es müssen sowohl die Hochschule als auch der Abschluss gemäß Verleihungsurkunde in der Datenbank aufgeführt sein. Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie hier: www.make-it-in-germany.com
- Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren nachzuweisen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc gGmbH, einem TestDaF-Institut oder durch andere, von ALTE zertifizierte Stellen. Englischsprachkenntnisse können durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden.
- Alle nicht deutsch- oder englischsprachigen Unterlagen (außer Reisepass und Aufenthaltstitel) sind mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen!