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Vander Elst-Visa
Zahlreiche Vögel sitzen bei Sonnenuntergang auf einem Baukran in Frankfurt am Main. © picture alliance / greatif | Florian Gaul
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden...
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf. Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen.
Visum nach Vander Elst wird ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt. Firmeninterne Entsendungen, d. h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU-Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht).
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (estnischer Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG oder Daueraufenthalt EU“) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.
Mehr Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/
Erforderliche Unterlagen
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche oder Englische versehen sein.
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:
1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular:
https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
- gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen.
Aufenthaltserlaubnis für Estland muss eine ausreichende Gültigkeit besitzen, um nach der Dienstleistungserbringung von Deutschland aus nach Estland zurückkehren zu können
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
Arbeitsvertrag mit dem estnischen Arbeitsgeber
Zusatzvereinbarung für die Entsendung nach Deutschland mit folgenden Informationen:
Angaben des Arbeitsnehmers (Vor- und Nachname, Berufsbezeichnung)
voraussichtlicher Beginn und Ende des Einsatzes in Deutschland
Ort des Einsatzes in Deutschland
Angaben zur Arbeitszeit des Arbeitsnehmers während der Entsendung
kurze Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitsnehmers, die in Deutschland ausgeübt wird
Angaben zum Stundenlohn während der Entsendung, mindestens der Mindestlohn in Deutschland
Unterkunft (genaue Adresse) in Deutschland während der Entsendung
Werkvertrag zwischen dem estnischen Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen
Projektplan
- A1 EU-Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit
- Krankenversicherung in Form der EU-Krankenversicherungskarte, gültig für die Dauer der Entsendung
- Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate
- Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.