Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Praktikum oder Berufsausbildung
geben lektion || Modellfreigabe vorhanden © PantherMedia
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.
Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.
Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.
Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.
Zusätzliche Informationen: www.make-it-in-germany.de
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:
- 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen.
Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Monate und nach der Einreise weitere 2 Monate gültig sein oder ggf. bis zum Ende des Praktikums.
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
Praktikums- oder Ausbildungsvertrag - Nachweis über das beabsichtigte Praktikum oder die beabsichtigte Ausbildung mit Hinweis auf Beginn und Dauer, Arbeitsort und -zeit, Höhe der Vergütung.
Motivationsschreiben
- Nachweis der Finanzierung des Studien- oder Ausbildungsaufenthaltes:
Stipendium oder Ausbildungsgehalt, mindestens 992 EUR/monatlich (Auszahlungslimit, 11.904,00 EUR/jährlich) NB! Wenn das Ausbildungsgehalt oder Stipendium niedriger ist, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, z.B. durch ein Sperrkonto.
oder
Sperrkonto bei einer deutschen Bank, mindestens 992 EUR/monatlich (Auszahlungslimit, 11.904,00 EUR/jährlich)
Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488
Oder
Verpflichtungserklärung
Nachweis über Reisekrankenversicherung
Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz muss bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Als Nachweis gilt ein Schreiben der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, dass Sie ab Einreise nach Deutschland in die Krankenversicherung aufgenommen werden.
tabellarischer Lebenslauf
Hochschulabschluss für das Praktikum - Sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Datenbank ANABIN http://anabin.kmk.org/
Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt vorgelegt werden.
Zusätzliche Informationen über ANABIN:
Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Mehr Informationen: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Nachweis über Deutschkenntnisse
Praktikum: das Sprachzertifikat, mindestens B1/B2, muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.
Andernfalls eine Bestätigung der Hochschule, dass die Vorlesungen in englischer Sprache abgehalten werden und Nachweis über Englischkenntnisse. Englischsprachkenntnisse können durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden.
Ausbildung: Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt: Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (je nach Berufsausbildung mindestens A2 oder B1) oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs. Ein vorgelegter Sprachnachweis muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.
Nachweis der Unterkunft in Deutschland – Mietvertrag, Hotelbuchung etc.
- Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.