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Selbstständige Erwerbstätigkeit
Menschen spazieren mit Regenschirmen in einer Großstadt © NurPhoto/picture alliance
Selbständige sind Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf unbestimmte Zeit und nicht nur gelegentlich erwerbstätig sind.
Allgemeine Informationen
Selbständige sind Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf unbestimmte Zeit und nicht nur gelegentlich erwerbstätig sind. Der Selbständige ist nicht weisungsgebunden und das wirtschaftliche Ergebnis seiner Tätigkeit muss ihm zum Vor- und Nachteil gereichen.
Ebenso gelten Personen als Freiberufler, die selbständig wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben.
Leitende Angestellte werden nicht als Selbständige angesehen, weil die Tätigkeit als Führungskraft eines bereits in Deutschland tätigen Unternehmens eher als Beschäftigung einzuordnen ist.
Ein Visum wird erteilt, wenn:
• ein wirtschaftliches Interesse und eine regionale Notwendigkeit gegeben sind
• die freiberufliche Tätigkeit voraussichtlich positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hat
• die Finanzierung durch Eigenkapital oder Bankkredit gesichert ist
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.
Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.
Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.
Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.
Mehr Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:
- 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen
Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Monate und nach der Einreise weitere 2 Monate gültig sein
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
tabellarischer Lebenslauf – inklusive alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse
Qualifikationsnachweise
Hochschulabschluss
Sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Datenbank ANABIN http://anabin.kmk.org/
Zusätzliche Informationen über ANABIN:
Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Mehr Informationen: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt beim Visatermin vorgelegt werden.
Geschäftsplan – eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee mit folgenden Angaben:
- Darstellung des Firmenprofils
- Geschäftskonzept
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Marketingstrategie
- Ertragsvorschau
- Angaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze
- Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv
beeinflusst werden
Nachweis der Finanzierung – entweder Ihre aktuellen Kontoauszüge, aus denen ausreichend verfügbare Mittel hervorgehen oder ein Sperrkonto
Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber.
Portfolio Ihrer bisherigen Tätigkeiten - Ausdrucke Ihrer bisherigen freiberuflichen oder regulären Tätigkeiten im gleichen Beruf.
Gewinn- und Verlustrechnung - diese muss Ihre Prognosen über die monatlichen Gewinne und Verluste aus der geplanten freiberuflichen Tätigkeit enthalten.
Detaillierte Beschreibung Ihrer geplanten freiberuflichen Tätigkeit, belegt durch schriftliche Vereinbarungen und/oder Absichtserklärungen.
Nachweis der Unterkunft in Deutschland mit vollständiger Adressenangabe (z.B. Mietvertrag,
Hotelreservierung, Einladungsschreiben). Falls noch nicht vorhanden, Buchungsnachweis für eine vorübergehende Unterkunft für mindestens 4 Wochen.
Nachweis über Reisekrankenversicherung
Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz muss bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Als Nachweis gilt ein Schreiben der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, dass Sie ab Einreise nach Deutschland in die Krankenversicherung aufgenommen werden.
- Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie mindestens über ein Bruttojahresgehalt von 53.130 EUR (Stand 2025) verfügen. Alternativ müssen Sie einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können.
Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.