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Studium

Vorlesungsbeginn Uni Hannover

Studenten kommen zur Vorlesung Mathematik für die Erstsemester des Bachelors Wirtschaftswissenschaften im Audimax in der Universität Hannover. Für Studenten, Professoren und Dozenten beginnt an vielen Universitäten in Niedersachsen am Montag wieder der Hochschulalltag. Statt digital und online finden die meisten Seminare und Vorlesungen wieder in Präsenz statt. © dpa

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Drittstaatsangehörige Studierende aus dem EU-Ausland genießen auf der Grundlage der so genannten REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der EU) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU.

Drittstaatsangehörige Studierende aus dem EU-Ausland genießen auf der Grundlage der so genannten REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der EU) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. Drittstaatsangehörige, die sich zu Studien- oder Forschungszwecken in der EU aufhalten und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der REST-Richtlinie besitzen, können ohne deutschen Aufenthaltstitel auch in Deutschland studieren beziehungsweise forschen und müssen kein Visum beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Mit einem in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgegebenen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken können Sie auch in Deutschland für bis zu 360 Tage studieren ohne den Aufenthaltstitel für Deutschland zu benötigen. Allerdings muss die aufnehmende Bildungseinrichtung in Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Behörde in dem anderen EU-Staat den geplanten Studienaufenthalt in Deutschland mitteilen. Mit der Mitteilung über die Mobilität müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden.

Mehr Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.

Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.

Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.

Zusätzliche Informationen: Study in Germany

Studenten sind von der Visagebühr befreit.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:

  • 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular hier.

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
  • gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen.

  • Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland

  • Zulassungsbescheid - Nachweis über die Zulassung zum Studium mit Hinweis auf die Unterrichtssprache, auf das Studienfach und die Dauer

  • Motivationsschreiben

  • Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthaltes:

Stipendium, ab 01.09.2024 mindestens 992 EUR/monatlich

oder

Sperrkonto mit mindestens 992 EUR/monatlich (Auszahlungslimit, 11.904,00 EUR/jährlich)

Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts hier

oder

Verpflichtungserklärung

  • Nachweis über Reisekrankenversicherung

  • Nachweis über Krankenversicherung gültig in Deutschland

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Hochschulabschluss - Sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Link zu Datenbank ANABIN

Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt vorgelegt werden.

Zusätzliche Informationen über ANABIN:

Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Mehr Information auf der Website der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

  • Nachweis über Deutschkenntnisse

Das Sprachzertifikat, mindestens B1/B2, muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein. Andernfalls eine Bestätigung der Hochschule, dass die Vorlesungen in englischer Sprache abgehalten werden und Nachweis über Englischkenntnisse

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