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Working & Holiday

Alte Brücke über den Rhein bei Sonnenuntergang, Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Alte Brücke über den Rhein bei Sonnenuntergang, Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland © picture alliance / CHROMORANGE

Artikel

Deutschland hat mit Argentinien, Australien, Neuseeland, Japan, der Republik Korea, der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Taiwan, Chile, Israel, Brasilien und Uruguay Vereinbarungen bzw. gemeinsame Erklärungen über „Working Holiday“-Aufenthalte sowie mit Kanada zur Jugendmobilität (Youth Mobility Agreement) geschlossen.

Allgemeine Information

Die Programme sollen jungen Menschen die Möglichkeit geben, Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes zu erhalten. Der Aufenthalt kann auch persönliche Erfahrungen vermitteln, die dabei helfen, sich anschließend für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland zu entscheiden. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden. Die Aufenthalte dürfen nicht vornehmlich dem Zweck der Erwerbstätigkeit dienen; der Feriencharakter muss erkennbar im Vordergrund stehen.

Teilnehmende an Working-Holiday-Programmen mit Ausnahme der Republik Korea müssen zum Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels 18 bis 30 Jahre alt sein. Das heißt, sie dürfen den Antrag nicht vor ihrem 18. Geburtstag und nicht ab ihrem 31. Geburtstag stellen.

Teilnehmende an dem Working-Holiday-Programm mit der Republik Korea müssen zum Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels 18 bis 34 Jahre alt sein.

Teilnehmende am Youth Mobility Agreement mit Kanada müssen zum Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels 18 bis 35 Jahre alt sein.

Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Ferienjobs anzunehmen. Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt (außer für Teilnehmende aus Andorra, Brasilien, Chile, Israel, Japan und Uruguay). Das Visum wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Die Mitnahme von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nach Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs ist nicht gestattet.

Online Terminbuchung nur in der Kategorie „Working Holiday Visa“

Terminbuchungen in anderen Kategorien werden storniert.

Visumanträge müssen vom Antragsteller persönlich in der Botschaft eingereicht werden. Wenn Ihre Deutsch- oder Englischsprachkenntnisse nicht ausreichen, sollte Sie eine Person, die übersetzen kann, zum Termin begleiten (vorherige Absprache mit der Botschaft erforderlich!).

Fremdsprachige Unterlagen (Flugbuchung, Finanzierungs- und Versicherungsnachweise) müssen mit einer offiziellen Übersetzung ins Deutsche oder Englische versehen sein.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Informationsblatt angegebenen Unterlagen, da Ihr Antrag sonst nicht berücksichtigt werden kann und Sie einen neuen Termin vereinbaren müssen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: hier
  • Unterschriebenes Belehrungsformular: hier
  • Pass - muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten haben + Kopien von allen Seiten mit Eintragungen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate - die nachzuweisende Finanzmittel sind: 442 EUR/pro Monat für die ersten drei Monate + die Unterkunftskosten (380 EUR/pro Monat) + 1.000 EUR für das Rückflugticket falls nicht bereits gekauft. Kontoauszüge von dritten Personen sind nicht akzeptiert.

  • Unterkunft - bezahlte Buchung oder ausreichende Mittel für die ersten drei Monate.

Bei Buchung eines Hotels o. ä. muss entweder die Bestätigung über die bereits erfolgte Zahlung oder der Nachweis über die finanziellen Mittel, die Unterkunft nach Ankunft bezahlen zu können, vorgelegt werden.

Die Unterkunftskosten können ebenfalls durch ein unterschriebenes Einladungsschreiben mit Bestätigung, dass für einen angegebenen Zeitraum unentgeltlich gewohnt werden darf, nachgewiesen werden. Im Falle eines Einladungsschreibens (vom Einlader unterschrieben) soll zusätzlich eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Passes und die Meldebestätigung des Einladers vorgelegt werden. Bei nicht deutschem Pass muss noch eine Kopie des deutschen Aufenthaltstitels beigefügt werden.

  • Ticket von Tallinn nach Deutschland und Rückflugticket in Heimatland. Wenn kein Rückflugticket vorhanden ist, müssen zusätzliche 1.000 EUR dazugerechnet werden. Wenn das Rückflugticket nicht als änderbar nachweisen wird, kann das Visum nur bis zum Datum des Rückflugs ausgestellt werden.

  • Unfall- und Krankenversicherung - Die Versicherung muss die Krankenhausbehandlung und den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall abdecken und für die gesamte Aufenthaltsperiode in Deutschland gültig sein.

  • Teilnehmende aus Hongkong, Kanada, Republik Korea und Japan benötigen zusätzlich eine Haftpflichtversicherung.

  • Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch. Wenn Sie Ihren Lebenslauf auf Deutsch verfasst haben, muss es die Erklärung darüber enthalten, wie Sie es geschrieben haben. Die Verwendung von Übersetzungsprogrammen wie Google Translate ist nicht ausreichend und wird nicht akzeptiert.
  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch. Ausführliche Erklärung darüber, was Sie vorhaben und was Sie motiviert, an einem Working Holiday Programm teilzunehmen, was Sie sich von diesem Programm versprechen. Wenn Sie Ihr Motivationsschreiben auf Deutsch verfasst haben, muss es die Erklärung darüber enthalten, wie Sie es geschrieben haben. Die Verwendung von Übersetzungsprogrammen wie Google Translate ist nicht ausreichend und wird nicht akzeptiert.
  • Polizeiliches Führungszeugnis – gilt nur für argentinische Staatsangehörige, ausgestellt in den letzten 3 Monaten.
  • Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.
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