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VISA

Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen, © dpa
Allgemeine Hinweise
Estnische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland sind nicht erforderlich. Bei längerfristigem Aufenthalt müssen estnische Staatsangehörige sich bei der zuständigen deutschen Meldebehörde anmelden.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in Estland leben, benötigen für Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen im Halbjahr kein Visum.
Ausländische Studenten, die bereits in Estland an einer Hochschule immatrikuliert sind und für maximal 360 Tage an einer deutschen Hochschule studieren möchten, benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zwecke des Studiums im Rahmen der kurzfristigen Mobilität verfügen (Richtlinie 2016/801/EU). Diese Bescheinigung wird auf Antrag der deutschen Hochschule vom BAMF ausgestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Hochschule für nähere Informationen.
In allen anderen Fällen ist die Beantragung eines Visums vor Einreise notwendig.
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig.
Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit nur bei Angabe der Vorgangsnummer beantwortet werden können. Zudem werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird sie sich mit Ihnen Zwecks der Abholung des Visums in Verbindung setzen. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache Ihren Reisepass mit.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Ablehnung eines Visumsantrags
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Aus Datenschutzgründen dürfen die Gründe für die Ablehnung nur Ihnen selbst und nicht anderen Personen - wie zum Beispiel dem Einlader – mitgeteilt werden.
Häufige Fragen zum Thema Visum
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!
Auswärtiges Amt: Visa und Aufenthalt
Auswärtiges Amt: Nationale Visa
Auswärtiges Amt: Sperrkonto eröffnen für Studierende bevor Einreise
Auswärtiges Amt: Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus nicht-EU-Staaten
Merkblätter, etc.
Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Merkblätter zum Download.
Formulare und Merkblätter:
Krankenversicherung PDF / 155 KB
Professional Drivers PDF / 235 KB
Fachkräfte mit Berufserfahrung PDF / 228 KB