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VISA
Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen, © dpa
Allgemeine Hinweise
Estnische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland sind nicht erforderlich. Bei längerfristigem Aufenthalt müssen estnische Staatsangehörige sich bei der zuständigen deutschen Meldebehörde anmelden.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in Estland leben, benötigen für Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen im Halbjahr kein Visum.
Ausländische Studenten, die bereits in Estland an einer Hochschule immatrikuliert sind und für maximal 360 Tage an einer deutschen Hochschule studieren möchten, benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zwecke des Studiums im Rahmen der kurzfristigen Mobilität verfügen (Richtlinie 2016/801/EU). Diese Bescheinigung wird auf Antrag der deutschen Hochschule vom BAMF ausgestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Hochschule für nähere Informationen.
In allen anderen Fällen ist die Beantragung eines Visums vor Einreise notwendig.
Zweck des Visums
Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Davon abhängig, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen einreichen. Besuchen Sie unseren Visa-Navigator, um die richtige Visa-Kategorie zu finden.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig.
Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:
Schritt 1:
Lesen Sie die bereitgestellten Merkblätter aufmerksam durch.
Schritt 2:
Schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen zu Unterlagen haben. Welche Unterlagen bei Visa für sonstige Zwecke (z.B. Nachzug zum minderjährigen Kind, Au Pair, Schulbesuch, Freiwilliges Soziales Jahr, ERASMUS o.ä.) vorzulegen sind, erfragen Sie bitte im Einzelfall Kontakt und Termine für Pässe, Visa und sonst. Konsularangelegenheiten.
Schritt 3:
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen in der im Merkblatt genannten Reihenfolge zusammen. Bitte beachten Sie, dass nur Unterlagen auf Deutsch oder Englisch akzeptiert werden können. Unvollständige Antragsunterlagen führen zu einer Ablehnung. Die Botschaft behält sich daher unvollständige Anträge nicht anzunehmen.
Schritt 4:
Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular online aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
Schritt 5:
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin, welchen Sie hier: Kontakt und Termine für Pässe, Visa und sonst. Konsularangelegenheiten buchen können. Zur Vorsprache in der Visastelle bringen Sie bitte einen Ausdruck der Buchungsbestätigung mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich und pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Deutschen Botschaft. Dort werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegengenommen, wir stellen Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfassen Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Bei Minderjährigen ist die Vorsprache beider Elternteile oder Sorgeberechtigten, gemeinsam mit dem minderjährigen Kind, zur Antragstellung notwendig. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.
Während der Bearbeitung
Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit nur bei Angabe der Vorgangsnummer beantwortet werden können. Zudem werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht.
Nach der Entscheidung Ihres Antrags
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, wird sie sich mit Ihnen Zwecks der Abholung des Visums in Verbindung setzen. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache Ihren Reisepass mit.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Ablehnung eines Visumsantrags
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Aus Datenschutzgründen dürfen die Gründe für die Ablehnung nur Ihnen selbst und nicht anderen Personen - wie zum Beispiel dem Einlader – mitgeteilt werden.
Wenn Sie der Ablehnung widersprechen möchten, können Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung bei der jeweiligen Auslandsvertretung tun (sog. Remonstration). Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Remonstration muss schriftlich, per Fax oder als unterschriebene Anlage per E-Mail erfolgen. Wird der Visumsantrag nach Remonstration und nochmaliger Überprüfung durch die Auslandsvertretung erneut abgelehnt, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid noch einmal schriftlich detaillierter mitgeteilt. Gegen den Remonstrationsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Häufige Fragen zum Thema Visum
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!
Auswärtiges Amt: Visa und Aufenthalt
Auswärtiges Amt: Nationale Visa
Auswärtiges Amt: Sperrkonto eröffnen für Studierende bevor Einreise
Auswärtiges Amt: Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus nicht-EU-Staaten
Merkblätter, etc.
Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Merkblätter zum Download.
Formulare, Hinweise:
Krankenversicherung PDF / 171 KB
Merkblätter nach Visakategorie:
Research stay (Section 18d Residence Act) PDF / 793 KB
ERASMUS, DAAD scholarships PDF / 922 KB
Employment Academics PDF / 238 KB
Placement Intership EU PDF / 249 KB
Professional Drivers PDF / 235 KB
Self Employment PDF / 695 KB
IT Specialist PDF / 237 KB