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Fachkraft mit akademischer Bildung

Abschlusszeugnis mit Schleife

Abschlusszeugnis mit Schleife © imageBROKER.com

Artikel

Wenn Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben, können Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben, können Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.

Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.

Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.

Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.

Mehr Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
  • gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen

  • Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Monate und nach der Einreise weitere 2 Monate gültig sein

  • Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland

  • tabellarischer Lebenslauf – inklusive alle bisherigen Tätigkeiten, Ausbildungen und Abschlüsse

  • Qualifikationsnachweise

Hochschulabschluss

Sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Datenbank ANABIN http://anabin.kmk.org/

Zusätzliche Informationen über ANABIN:

Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Mehr Informationen: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt beim Visatermin vorgelegt werden.

  • Falls vorhanden, Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

  • Nachweis über Reisekrankenversicherung

  • Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz muss bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Als Nachweis gilt ein Schreiben der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, dass Sie ab Einreise nach Deutschland in die Krankenversicherung aufgenommen werden.

  • Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie mindestens über ein Bruttojahresgehalt von 53.130 EUR (Stand 2025) verfügen. Alternativ müssen Sie einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können.

  • Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.

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