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Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Stellenanzeige - Fachkräfte gesucht

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Wenn Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung besitzen, können Sie eine Ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung besitzen, können Sie eine Ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Mehr Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.

Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften beider Parteien und/oder elektronisch signierte Dokumente mit beiliegendem Zertifikat.

Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig.

Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm), nicht älter als 6 Monate
  • Gültiger Reisepass muss mindestens 2 freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen;
  • Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Monate und nach der Einreise weitere 2 Monate gültig sein

  • Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland

  • Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Hochschulabschluss oder Abschluss der Berufsausbildung

Sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Datenbank ANABIN http://anabin.kmk.org/

Zusätzliche Informationen über ANABIN:

Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Mehr Informationen: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt beim Visatermin vorgelegt werden.

Mit Ausbildungsabschluss muss der schriftlicher Anerkennungsbescheid, ausgestellt von der für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle in Deutschland, vorgelegt werden: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung-bekommen.php?mtm_campaign=grundrauschen-de&mtm_kwd=Anerkennung-Berufsaus%C3%BCbung&mtm_source=google&mtm_medium=paid-search&mtm_group=deutsch&gad_source=1#

  • Falls vorhanden, Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder falls notwendig für in einen in Deutschland reglementierten Beruf (z.B. in Medizin, Recht) die Berufsausübungserlaubnis

Mehr Informationen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

  • Nachweis über Reisekrankenversicherung

  • Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz muss bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Als Nachweis gilt ein Schreiben der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, dass Sie ab Einreise nach Deutschland in die Krankenversicherung aufgenommen werden.

  • Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie mindestens über ein Bruttojahresgehalt von 53.130 EUR (Stand 2025) verfügen. Alternativ müssen Sie einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können.

  • Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.

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