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Blaue Karte EU
Schraubenalge (Spirogyra) bei 250facher Vergrößerung unter dem Lichtmikroskop © CHROMORANGE
Nach einem Mindestaufenthalt von zwölf Monaten mit der Blauen Karte EU in Estland ist der langfristige Umzug nach Deutschland ohne Visum möglich.
Allgemeine Information
Nach einem Mindestaufenthalt von zwölf Monaten mit der Blauen Karte EU in Estland ist der langfristige Umzug nach Deutschland ohne Visum möglich. Eine deutsche Blaue Karte EU muss nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Erwerbstätigkeit gilt ab der Veranlassung der Ausstellung der deutschen Blauen Karte.
Mehr Informationen: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html
Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatenangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die Blaue Karte EU wird, wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel, ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. An der Botschaft können Sie vorab das erforderliche Visum beantragen.
Zusätzliche Information über Blue Karte EU: www.make-it-in-germany.com.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen.
Der Ausdruck einer PDF-Datei gilt nicht als Original. Als Original gelten Dokumente mit den Originalunterschriften und/oder elektronisch signierte Dokumente und mit beiliegendem Zertifikat.
Zur Verwendung ausländischer Urkunden ist meistens eine Apostille notwendig ist.
Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch) benötigten beglaubigte Übersetzungen.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:
in Deutschland anerkannter akademischer Hochschulabschluss,
der Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
ein jährliches Mindestbruttogehalt von 48.300 EUR (2025).
Bei sog. MINT-Berufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei 43.759,80 EUR (2025).
MINT-Berufe: Beschäftigungen in Medizin, Ingenieurswesen (inkl. IT), Naturwissenschaften und Mathematik. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beim Termin in der Botschaft im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden. Bitte sortieren Sie die einzelnen Dokumente in der unten genannten Reihenfolge.
- 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- 1 unterschriebenes Formular der Belehrung nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG – Pflicht zur Mitteilung eines Arbeitgeberwechsels und Änderungen des Arbeitsverhältnisses von Inhabern der Blauen Karte EU
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35 mm)
gültiger Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt sein und die Gültigkeitsdauer des Visums um drei Monate überschreiten + 1 Kopie aller Seiten mit Eintragungen.
Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum für Estland muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Monate und nach der Einreise weitere 2 Monate gültig sein
Melderegisterauszug - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland
Arbeitsvertrag - vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Vertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf
Hochschulabschluss - sofern der Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben wurde, müssen sowohl der Abschluss als auch die Hochschule anerkannt sein. Datenbank ANABIN http://anabin.kmk.org/
Das Suchergebnis in der Datenbank muss ausgedruckt vorgelegt werden.
Zusätzliche Information über ANABIN:
Wenn Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN gelistet sind oder Ihre Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist, wird Ihr Abschluss nicht als gleichwertig oder vergleichbar anerkannt. Sie haben die Möglichkeit, die Aufnahme Ihres Abschlusses / Ihrer Hochschule in ANABIN zu veranlassen, indem Sie ein Bewertungsverfahren bei Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Mehr Information: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
Nachweis über Reisekrankenversicherung
Nachweis über Krankenversicherung – bedingungsloser Versicherungsschutz muss bei Beginn des Arbeitsvertrags gewährleistet sein. Als Nachweis gilt ein Schreiben der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, dass Sie ab Einreise nach Deutschland in die Krankenversicherung aufgenommen werden.
- Visagebühr – 75 EUR ist per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.