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Familienzusammenführung oder Eheschließung
Familie, Generationen, Gruppenbild © Monkey Business 2/Shotshop/picture alliance
Ein Visum zum Ehegattennachzug kann beantragt werden, wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird und
Visa zum Ehegattennachzug
Allgemeine Informationen
Ein Visum zum Ehegattennachzug kann beantragt werden, wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Es muss eine nach dem deutschen Recht wirksame Eheschließung vorliegen. Partner aus einer Lebensgemeinschaft haben keinen Anspruch auf Erteilung des Visums.
Der Grundsatz der persönlichen Vorsprache gilt auch bei der Beantragung für minderjährige Kinder.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel einige Wochen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft kontaktiert. Antragsteller werden gebeten, von Anfragen zum aktuellen Status ihres Visumantrags abzusehen.
Zusätzliche Information: www.make-it-in-germany.com
Visagebühr – 75 EUR sind per Kreditkarte oder in bar zu zahlen.
NB! Für Ehepartner von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
Erforderliche Unterlagen für Ehegattennachzug
Ausdrucke von PDF-Dateien gelten nicht als Originale. Originale sind Dokumente mit den Originalunterschriften und/oder elektronisch signierte Dokumente mit E-Signatur Zertifikat.
Ausländische öffentliche Urkunden benötigen zur Verwendung in Deutschland beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische und Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung im Errichtungsstaat („Herkunftsland“) der Urkunde oder eine Apostille.
- 1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- Gültiger Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, 45x35mm, nicht älter als 6 Monate
- Aufenthaltserlaubnis oder Visum für Estland, muss zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung mindestens 3 Monate und nach der Einreise nach Deutschland weitere 2 Monate gültig sein
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland, Auszug aus dem estnischen Melderegister
Passkopie des Ehepartners
Heiratsurkunde
Eine Apostille ist nur für die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Urkunden benötigt.
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter
NB! entfällt, wenn der Ehegatte in Deutschland einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- ICT-Karte und mobile ICT-Karte (§§19, 19a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§ 18a AufenthG oder § 18b AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Fachkräfte (§18c Abs. 3 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung und mobile Forscher (§§ 18d, 18f AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR
- Deutsche Krankenversicherung
Ggf. Nachweise über den schon in Deutschland lebenden Ehepartner:
Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners
Wenn der in Deutschland lebende Ehepartner kein EU-Bürger ist, ist auch Kopie des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
Kopie der Meldebescheinigung
Kopie des Mietvertrags (entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)
Einkommensnachweis (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw. Entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)
Erforderliche Unterlagen für Kindernachzug
- 1 ausgefülltes und von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
- Gültiger Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, 45x35mm, nicht älter als 6 Monate
- Aufenthaltserlaubnis oder Visum für Estland, muss zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung mindestens 3 Monate und nach der Einreise nach Deutschland weitere 2 Monate gültig sein
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland, Auszug aus dem estnischen Melderegister
Geburtsurkunde mit Apostille
Eine Apostille wird nur für die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Urkunden benötigt.
Heiratsurkunde der sorgeberechtigten Eltern
ggf. Nachweis über das dem in Deutschland lebenden Elternteil zustehende alleinige Sorgerecht, gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss
ggf. Einverständniserklärung des anderen Elternteils in der Auslandsvertretung
Eine Apostille wird nur für die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Urkunden benötigt.
Kopien der Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt in Deutschland
z.B. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Ersparnisse der in Deutschland lebenden Eltern/des in Deutschland lebenden Elternteils
Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR
- Deutsche Krankenversicherung für den gesamten Visumszeitraum
Für minderjährige Kinder von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
Visagebühr für Kinder von anderen Staatsangehörigkeiten beträgt für ein nationales Visum 35 EUR, zahlbar in bar oder mit Kreditkarte.
Visa zur Eheschließung
Sie können ein Visum zur Eheschließung grundsätzlich nur dann erfolgreich beantragen, wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrer/m bereits in Deutschland lebenden Verlobten unmittelbar nach Ihrer Einreise in Deutschland die Ehe zu schließen.
Hierfür ist Voraussetzung, dass die Eheschließungsvoraussetzungen bereits abschließend geprüft wurden. Dies muss durch die Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt belegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Eheschließung sechs Monate nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel einige Wochen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft kontaktiert. Antragsteller werden gebeten, von Anfragen zum aktuellen Status ihres Visumantrags abzusehen.
Zusätzliche Information: www.make-it-in-germany.com
Erforderliche Unterlagen
Ausdrucke von PDF-Dateien gelten nicht als Originale. Originale sind Dokumente mit den Originalunterschriften und/oder elektronisch signierte Dokumente mit E-Signatur Zertifikat.
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche oder Englische versehen sein.
1 ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular: https://videx-national.diplo.de/
- Gültiger Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten haben und darf nicht älter als 10 Jahre sein + Kopien aller Seiten mit Eintragungen
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, 45x35mm, nicht älter als 6 Monate
- Aufenthaltserlaubnis oder Visum für Estland, muss zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung mindestens 3 Monate und nach der Einreise nach Deutschland weitere 2 Monate gültig sein
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Estland, Auszug aus dem estnischen Melderegister
Falls zutreffend: Scheidungsurteil/-urkunde beider Verlobter. Falls frühere/früherer Ehegattin/Ehegatte verstorben ist: Sterbeurkunde.
Eine Apostille wird nur für die nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellten Urkunden benötigt.
schriftliche Bestätigung des deutschen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (jeweils nicht älter als 6 Monate)
eine Pass- oder Personalausweiskopie und Meldebescheinigung der/des in Deutschland lebenden Verlobten. Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
Nachweise über Einkommen und Wohnraum der in Deutschland lebenden Referenzperson, ggf. Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form des Sprachzertifikats, Deutsch als Fremdsprache A1, nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter
Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR
- Deutsche Krankenversicherung