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Reisepass für Minderjährige

Nahaufnahme eines Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland

Symbolfoto zum Thema deutscher Reisepass. Nahaufnahme eines Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland © picture alliance / photothek.de | Thomas Trutschel

Artikel

Anträge auf Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Vergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Hinweise

Die Informationen zu hier vorliegenden Unterlagen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Sollte der Minderjährige /die Minderjährige noch in Deutschland gemeldet sein, müssen sich die Inhaber der elterlichen Sorge bzw. der/die sorgeberechtigte/n Person/en zur Beantragung des Reisepasses an die für den Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die Auslandsvertretung ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.

Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils bzw. anderen sorgeberechtigten Person ist dessen schriftliche Zustimmung (mit öffentlicher Unterschriftsbeglaubigung) zum Personalausweis- bzw. Passantrag vorzulegen.

Falls bei der Beantragung von Pässen ggf. Vorfragen zu klären sind, z.B. neben der Frage der Staatsangehörigkeit auch Fragen des Namensrechts, wenden Sie sich bitte vorab an die deutsche Botschaft in Tallinn über das Kontaktformular.

Beantragen Sie z.B. erstmalig ein deutsches Ausweisdokument für das minderjährige Kind? Dann kann eine Namenserklärung erforderlich sein, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Dies kann z.B. sein, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind oder keinen gemeinsamen Ehenamen führen.

Sollte es sich um eine erneute Ausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes handeln und hat sich der Geburtsname des Kindes seit der Ausstellung des letzten Ausweisdokumentes geändert, kann ebenfalls eine Namenserklärung gegenüber dem deutschen Standesbeamten erforderlich sein.

Für Kinder und Jugendliche können ab 1.1.2024 nur noch biometrische Reisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt werden.

​​​​​​​Vorzulegende Unterlagen:

Die Informationen zu hier vorliegenden Unterlagen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Eine Vorlage aller Unterlagen ist ebenfalls notwendig, wenn bereits ein Ausweisdokument bei der deutschen Botschaft Tallinn beantragt wurde:

1. Antragsformular für Minderjährige, vollständig leserlich ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben.

2. Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes in der Größe 35 x 45 mm im Hochformat, ohne Rand. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Fotos für Babys und Kleinkinder in der Fotomustertafel

„In Eigenarbeit“ erstellte Bilder sind in aller Regel schon auf Grund der Papierqualität ungeeignet und können nicht akzeptiert werden. Auch wenn diese „Eigenproduktionen“ eine erste visuelle Prüfung nach dem Einscannen in das elektronische Passantragssystem bestehen, ist spätestens im gedruckten Dokument ein gravierender Qualitätsmangel zu erkennen. Auch die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form durch die antragstellende Person (beispielsweise auf einem USB-Stick oder im Wege der elektronischen Übermittlung) ist nicht zulässig.

3. bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis des Kindes falls vorhanden

4. Geburtsurkunde des Kindes

5. Nachweis der elterlichen Abstammung:

Falls das Kind ehelich geboren wurde: Heiratsurkunde der Eltern.

Falls Kind nichtehelich geboren wurde: Vaterschaftsanerkennung oder internationale Geburtsurkunde (CIEC-Formular).

6. Ggfs. Nachweis des Sorgerechts (z.B. Gerichtsurteile, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

7. Aktueller Reisepass / Personalausweis der Mutter

8. Aktueller Reisepass / Personalausweis des Vaters

9. Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz. Diese ist nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder das Kind nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet war.

10. Meldebescheinigung für Estland/Auszug aus dem Bevölkerungsregister

11. Ggfs. Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern:

Einbürgerungsurkunde

Staatsangehörigkeitsausweis

Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis

Beibehaltungsgenehmigung (falls die Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte).

12. Nachweis weiterer Staatsangehörigkeit(en) des Kindes:

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument für ihr Kind.

Gebühren

Die Gebühren und ggf. Auslagen sind bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) zu entrichten.

Biometrischer Reisepass für unter 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten) 73,50 EUR

Personalausweis für unter 24-jährige Antragsteller (Gültigkeit: 6 Jahre) 70,60 EUR

Vorläufiger Reisepass 75,00 EUR

Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland 57,00 EUR

Unzuständigkeitszuschlag zusätzlich zwischen 13,00 EUR und 70,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass weitere Gebühren nach PassV und AufenthV z.B. bei der Bearbeitung von Anträgen außerhalb der Öffnungszeiten der Deutschen Botschaft Tallinn, entstehen können.

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