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Pass- oder Ausweisverlust
Ausweisverlust © Colourbox.com
Bei Verlust oder Diebstahl von Pässen wenden Sie sich bitte umgehend an die nächstgelegene Polizeistation
Bei Verlust oder Diebstahl von Pässen, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich bitte umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Verlust oder Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Meldung aushändigen.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf die Vorlage der polizeilichen Verlust- oder Diebstahlsmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Gleiches gilt auch für die Neubeantragung eines Passes/Personalausweises.
Sollte die Online-Funktion Ihres gestohlenen oder verlorenen Personalausweises freigeschaltet sein, sollten sie diese unbedingt sperren lassen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Passbehörde, die Ihren Personalausweis ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie: wenn Sie ohne oder mit einem abgelaufenen Pass oder Personalausweis aus Deutschland ausreisen und aus Estland nicht weiterreisen können, handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann (§§1, 2 und 25 PassG).
Sie haben die Möglichkeit, über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland oder einen vorläufigen Reisepass zu buchen. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch die Deutsche Botschaft ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland
Bitte halten Sie bei Ihrem Termin in der Botschaft eine Kopie des Polizeiprotokolls und – falls vorhanden - ggf. eine Kopie des verloren gegangenen oder gestohlenen Dokumentes bereit. Bei Vorlage einer Kopie ist meist eine sofortige Ausstellung möglich.
Wenn Sie keine Fotokopie Ihres abhanden gekommenen Dokuments vorlegen können, müssen Identitätsnachweise bei der Behörde in Deutschland oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angefordert werden, die Ihr letztes Ausweisdokument ausgestellt hat. Die Ausgabe des Ersatzdokuments ist dann in der Regel innerhalb von 72 Stunden ab Eingang der notwendigen Informationen der zuständigen Passbehörde möglich.
Bitte beachten Sie, dass Pass-Ersatzdokumente nur während der regulären Öffnungszeiten der Rechts- und Konsular-Abteilung ausgestellt werden können.
Für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller müssen die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, ihre Zustimmung erteilen. Ist ein Elternteil nicht anwesend, muss dieser in Deutschland bei der zuständigen Passbehörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, die der Botschaft Tallinn dann die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils zusendet. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz:
1.vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular
2.zwei aktuelle Passfotos 35 x 45 mm
3.polizeiliche Verlustanzeige
4.Sofern verfügbar, die Kopie des verlorenen oder gestohlenen Dokuments oder andere Dokumente mit Ihrem Foto, die zu einer Identitätsprüfung beitragen können.
5.bei Minderjährigen: Kopie der Geburtsurkunde und Zustimmung aller Sorgeberechtigten.
Die Höhe der Gebühr erfahren Sie hier.