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Ausweisverlust
Ausweisverlust © Colourbox.com
Bei Verlust oder Diebstahl von Pässen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation
Bei Verlust oder Diebstahl von Pässen, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich bitte umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Verlust oder Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Meldung aushändigen.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf die Vorlage der polizeilichen Verlust- oder Diebstahlsmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Gleiches gilt auch für die Neubeantragung eines Passes/Personalausweises.
Sollte die Online-Funktion Ihres gestohlenen / verlorenen Personalausweises freigeschaltet sein, sollten sie diese unbedingt sperren lassen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Passbehörde, die Ihren Personalausweis ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie: wenn Sie ohne oder mit einem abgelaufenen Pass oder Personalausweis aus Deutschland ausreisen und aus Estland nicht weiterreisen können, handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann (§§1, 2 und 25 PassG). Eine Einreise nach oder Aus- und Weiterreise aus Estland mit innerhalb des letzten Jahres abgelaufenen Ausweisdokumenten ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich vergessene Reisedokument nachschicken zu lassen, z. B. per Kurierdienst oder zurückzureisen, um bei der für Sie zuständigen Passstelle in Deutschland einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, ggfs. auch im Expressverfahren oder aber über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz oder eines vorläufigen Reisepasses zu buchen. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich bei Vorlage eines wichtigen Grundes.
Antragstellung für einen Reiseausweis als Passersatz
Sollte die Rückreise nach Deutschland ohne Ausweispapier nicht möglich sein oder Sie für die Ausreise die Ausstellung eines Ausweisdokuments wünschen, kontaktieren Sie umgehend die Botschaft über Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsprache. Bitte halten Sie bereit eine Kopie des Polizeiprotokolls und ggf. einer Kopie des verloren gegangenen Dokumentes - falls vorhanden.
Wenn Sie eine Fotokopie Ihres verlorengegangenen Ausweispapieres vorlegen können, ist meist eine sofortige Ausstellung möglich. Ansonsten müssen Identitätsnachweise aus Deutschland bei der Behörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angefordert werden, die Ihr letztes Ausweisdokument ausgestellt hat.
Die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland oder eines vorläufigen Reisepasses zur Rückkehr in ein anderes Wohnsitzland ist nur während der Öffnungszeiten des Rechts- und Konsularreferats möglich.
Für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller müssen die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, ihre Zustimmung erteilen. Ist ein Elternteil abwesend, muss dieser in Deutschland bei der zuständigen Passbehörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, die der Botschaft Tallinn dann die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils zusendet. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz:
1.vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular
2.zwei aktuelle Passfotos
3.die polizeiliche Verlustanzeige.
4.Sofern verfügbar, die Kopie des verlorenen oder gestohlenen Dokuments oder andere Dokumente mit Ihrem Foto, die zu einer Identitätsprüfung beitragen können.
5.bei Minderjährigen: Kopie der Geburtsurkunde und Zustimmung aller Sorgeberechtigten.
Die Gebühr von 57 EUR ist bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) zu entrichten. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich.
Die Ausgabe des Reiseausweises als Passersatz erfolgt, sofern ein Identitätsnachweis vorgelegt wird, unmittelbar, ansonsten in der Regel innerhalb von 72 Arbeitsstunden ab Eingang der notwendigen Informationen der zuständigen Passbehörde.