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Festnahme
Hochsicherheitszaun © picture alliance / PantherMedia
Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Im Ausland können Sie sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei kann Ihnen der Konsularbeamte behilflich sein. Er hat eine Rechtsanwalts-Liste (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. In diesem Zusammenhang warnt das Auswärtige Amt noch einmal eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt, in vielen Ländern drohen harte, teilweise drakonische Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei vielerorts eine spätere Begnadigung zwingend ausgeschlossen ist. In einigen Ländern ist von bestimmten Mengen an die Todesstrafe vorgeschrieben. Diese ist auch schon an westlichen Ausländern vollstreckt worden. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich. Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit Estlands besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden Estlands betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.
Link des Auswärtigen Amtes, Hilfe für Notfälle
Link des Auswärtigen Amtes, konsularische Betreuung in Haftfällen