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Festnahme

Hochsicherheitszaun

Hochsicherheitszaun © picture alliance / PantherMedia

Artikel

Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt.

Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte, jede Polizeibeamtin dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Im Ausland können Sie sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei kann Ihnen die Konsular-Abteilung behilflich sein. Konsularbeamtinnen/Konsularbeamte dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren.

In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau (auch von Cannabis und Schlafmohn), Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf usw.) verboten und wird mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 EUR oder mit Haftstrafe geahndet.

Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich. Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit Estlands besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden Estlands betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.

Link des Auswärtigen Amtes, Hilfe für Notfälle

Link des Auswärtigen Amtes, konsularische Betreuung in Haftfällen

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