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Todesfälle
Grablichter © picture alliance / imageBROKER / Sylvio Dittrich
Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.
Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:
In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Estland oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.
Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.
Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.
Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:
Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.
Für eine Bestattung vor Ort in Estland befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieses Merkblatts. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Die entstehenden Bestattungskosten müssen im Regelfall von Ihnen getragen werden. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.
Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss zusätzlich ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, das alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.
Sterbeurkunden:
Standesämter, die Sterbefälle in Estland registrieren:
• Kreisverwaltungen
• ländliche Gemeinde oder Stadtverwaltungen
• In Tallinn: Kreisverwaltung Harju oder Standesamt Tallinn.
Zur Meldung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen einzureichen:
• die ärztliche Sterbeurkunde oder eine gerichtliche Entscheidung, die den Tod feststellt oder den Verstorbenen für tot erklärt
• Personaldokument des Verstorbenen.
Die Urkunde können Angehörige oder andere eng mit dem Verstorbenen verbundene Personen mit entsprechendem Nachweis bestellen.
Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Weitere Informationen beim Standesamt Tallinn (Estnisch: Tallinna Perekonnaseisuamet) Tel. +372 6457493
https://www.tallinn.ee/en/services/death-registration
Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland
Eine Einäscherung des Leichnams ist in Estland möglich.
Eine Überführung des Leichnams/der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Land- oder Luftweg. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.
Beisetzung in Estland
Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf dem örtlichen Friedhof in Estland beigesetzt zu werden – vorbehaltlich Kapazitäten.
Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.
Ein deutscher Geistlicher ist in Estland tätig und steht auch für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung.
Name: Burghardt, Matthias
Tel. +372 53405948
E-Mail: matthias.burghardt@eelk.ee
Anreise von Angehörigen
Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Estland reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.
War die/der Verstorbene allerdings in Estland ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein.
Bestattungsinstitute mit internationaler Erfahrung:
Tallinna Matusebüroo
Paldiski mnt. 68, 10607 Tallinn,
Tel.: +372 6507372, +372 6449580, +372 5069644
E-Mail: info@matus.ee
Matusebüroo Kristin OÜ
Ravi 18, 10138 Tallinn
Tel. +372 620 7283
E-Mail: mkristin@kristin.ee
Einäscherungen im Tallinner Krematorium:
Pärnamäe tee 36, 11914 Tallinn
Tel. +372 6238 808
E-Mail: tallinn@krematoorium.ee
Kontaktaufnahme zweckmäßigerweise über den estnischen Bestatter.
Die o. g. Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Firmen stellen eine Auswahl dar und sind keine Empfehlungen oder geben ein Qualitätsurteil ab.