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Allgemeine Hinweise
Information Wegweiser © Ute Grabowsky/photothek.net
Biometrische Reisepässe können wegen Abnahme der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen ist nicht möglich. Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Wochen. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten. Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Für minderjährige Passantragsteller müssen beide sorgeberechtigte Eltern vorsprechen. Kann ein Elternteil nicht persönlich vorsprechen, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des anderen, sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt werden.
Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die Auslandsvertretung ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung von Pässen ggf. Vorfragen zu klären sind. Diese beinhalten neben der Frage der Staatsangehörigkeit auch Fragen des Namensrechts. Dies betrifft z.B. Erstanträgen von Kindern, Neugeborene, Verheiratete. Die Vorsprache im Konsularbereich ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-System möglich. Bitte nutzen Sie dafür die korrekte Kategorie.
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung:
- die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Personalausweis
- die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
erfolgen sollte.