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Führungszeugnis
Führungszeugnis vom BfJ mit Bundesadler ohne Eintragungen © picture alliance / Eibner-Pressefoto / Jonas Lohrmann
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann auf Antrag vom Bundesamt für Justiz ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis erhalten. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Für Anträge von Personen, die im Ausland wohnen, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig, das auf seiner Website Fragen zum Führungszeugnis beantwortet und das Antragsformular in Deutsch, Englisch und Französisch zum Herunterladen anbietet: die Infos finden Sie auf der Webseite des BfJ.
Die Gebühr zur Ausstellung des Führungszeugnisses beträgt 13 Euro.
Falls Sie kein Führungszeugnis über das Online-Portal des BfJ beantragen, müssen Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen.
Falls Sie die Beglaubigung bei der Botschaft wünschen, ist die persönliche Vorsprache in der Botschaft nach vorheriger Terminbuchung erforderlich. Zu Online-Terminvergabesystem
Zur Vorsprache bringen Sie bitte Ihren gültigen Pass oder Ausweis sowie das vollständig ausgefüllte, aber nicht unterschriebene Antragsformular mit.
Für die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag zur Ausstellung des Führungszeugnisses fällt eine Gebühr von 60,00 EUR an.
Den Antrag auf ein Führungszeugnis muss der Antragssteller an das BfJ senden. Eine Übersendung durch die Botschaft erfolgt nicht.