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Beglaubigungen

Stempel Dokument

Stempel Dokument © ArtmannWitte/Shotshop/picture alliance

Artikel

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass der Unterschriftszeichner persönlich seine Unterschrift vor ihm vollzogen hat. Es ist daher die persönliche Anwesenheit desjenigen erforderlich, dessen Unterschrift, beglaubigt werden soll.

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden.


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