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Eine Reihe von Büchern, die in wechselnden Richtungen gestapelt sind

Eine Reihe von Büchern, die in wechselnden Richtungen gestapelt sind und deren farbenfrohe Umschläge ein Schichtmuster vor einem schlichten Hintergrund bilden © imageBROKER.com/picture alliance

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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tallinn ist grundsätzlich örtlich zuständig nur zur Vornahme von Beglaubigungen oder Beurkundungen für Personen, die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in Estland haben. Bei Vorsprache in der Botschaft sollten Sie daher Ihre Aufenthaltserlaubnis oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Estland vorlegen.

Die deutschen Auslandsvertretungen nehmen grundsätzlich nur Beglaubigungen und Beurkundungen vor, wenn die entsprechenden Dokumente zur Verwendung im deutschen Rechtsbereich vorgesehen sind.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind – im Gegensatz zu deutschen Notariaten oder Nachlassgerichten – nicht verpflichtet, Beglaubigungen oder Beurkundungen vorzunehmen. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, sich zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder Beurkundung eines Antrages an das zuständige deutsche Gericht, die zuständige deutsche Behörde oder ein deutsches Notariat zu wenden.

Die für die Beglaubigungen oder Bescheinigungen anfallenden Gebühren sind bar oder mit Kreditkarte (Master oder Visakarte) zu bezahlen.

Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Fotokopien ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.

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