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Rente

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Mitteilung für Empfänger von Renten aus Deutschland
Die Bestätigung der so genannten Lebensbescheinigung (Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland), die in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Rentenversicherung angefordert wird, ist bei einer zuständigen estnischen Behörde (z. B. Rentenversicherungsträger (Sotsiaalkindlustusamet), Gemeindeverwaltung, Notar, Bank, Krankenhaus, Rotes Kreuz) einzuholen. Die Deutsche Botschaft in Tallinn wird diese Lebensbescheinigungen nur noch in Ausnahmefällen bestätigen.
Deutsche Rentenversicherung, Verbindungsstelle Estland